Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Prolux Veranstaltungstechnik und Eventmanagement GmbH
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Geschäftsfeld und jegliche vertragliche Geschäftsbeziehung der Prolux GmbH. Für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten die nachstehenden Bedingungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Prolux GmbH ist ein Dienstleister im Bereich der Veranstaltungstechnik und – produktion. Diese AGB gelten für den Verkauf und die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie jegliche Dienstleistungen der Veranstaltungsbranche.
- Die Gesellschaft behält sich Änderungen und Korrekturen der AGB vor. Eine aktuelle Version ist jederzeit in den Räumlichkeiten der Prolux GmbH sowie auf deren Internetpräsenz einsehbar.
- Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde der GmbH die AGB vollumfänglich an, ohne dass dies einer expliziten Erwähnung bedarf.
- Abweichende Bedingungen von Auftraggebern oder Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vermietung
- Die Gesellschaft vermietet lediglich technisch einwandfreie Mietsachen. Der Zustand sowie die Anzahl der Geräte ist vor Übernahme durch den Kunden zu prüfen.
- Fehler und erkennbare Mängel an den Geräten sind der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
- Nach Übergabe an den Mieter geht jegliche Haftung an diesen über. Beschädigungen und Mängel, die während des Mietzeitraumes auftreten und auf den Umgang bzw. nicht sachgemäße Verwendung des Materials zurückzuführen sind, sind somit vom Kunden zu ersetzen. Die Entscheidung, ob und in welchem Maße ggf. Neuanschaffungen zum Ersatz nötig sind, obliegen der Gesellschaft.
- Für die Anmietung von veranstaltungstechnischem Material werden die in der Mietpreisliste aufgeführten Tagespreise angesetzt. Je nach Mietdauer wird ein vorher angezeigter Faktor eingerechnet, der die Mietdauer in Tagen beschreibt.
- Der Mietzeitraum ist dem entsprechenden Mietzeitraum zu entnehmen. Abholung und Rücklieferung sind während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft möglich. Bei verzögert eintreffenden Geräten wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Sonderkonditionen und Rabattierungen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.
§ 3 Betrieb von Mietgegenständen
- Der Transport von Mietgegenständen hat in den von der GmbH dafür vorgesehenen Verpackungen bzw. Transportkisten zu erfolgen.
- Gemietete Geräte sind sachgerecht zu verwenden. Kann ein sachgerechter Umgang vom Kunden nicht gewährleistet werden, hat er dies durch Fach- oder eingewiesenes Personal sicherzustellen.
- Anweisungen der GmbH zur Handhabung und Sicherheit im Umgang mit den Mietsachen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung geht jegliche Haftung auf den Mieter über.
- Jegliche Störung des Betriebs bzw. jeder Ausfall ist der Gesellschaft sofort zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Fehler selbst oder durch Dritte zu beheben. Eine Beseitigung des Fehlers wird in angemessener Zeit von der GmbH unternommen.
§ 4 Verkauf
- Bei der Gesellschaft gekaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Prolux GmbH.
- Gemietete Geräte sind sachgerecht zu verwenden. Kann ein sachgerechter Umgang vom Kunden nicht gewährleistet werden, hat er dies durch Fach- oder eingewiesenes Personal sicherzustellen.
- Anweisungen der GmbH zur Handhabung und Sicherheit im Umgang mit den Mietsachen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung geht jegliche Haftung auf den Mieter über.
- Jegliche Störung des Betriebs bzw. jeder Ausfall ist der Gesellschaft sofort zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Fehler selbst oder durch Dritte zu beheben. Eine Beseitigung des Fehlers wird in angemessener Zeit von der GmbH unternommen.
§ 5 Angebot, Vertragsschluss
- Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft. Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung durch die GmbH unverbindlich und freibleibend.
- Zur Erfüllung eines Auftrages notwendiges technisches Material und Personal kann nach Zustimmung beider Vertragspartner nachträglich in den Vertrag aufgenommen und ggf. entsprechend nachberechnet werden.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, das Veranstaltungsstätten zu den vereinbarten Zeiten verfügbar sind, Baufreiheit besteht und die Veranstaltungsstätte den derzeit gültigen Vorschriften entspricht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, neben der Baufreiheit den Mitarbeitern der Prolux GmbH auch den Zugang zu allen für den Betrieb der technischen Anlage notwendigen Bauteile des Gebäudes sowie zu den technischen Betriebsräumen zu ermöglichen.
- Die ordnungsgemäße Einhaltung von sicherheitstechnischen und brandschutzrelevanten Vorkehrungen am Veranstaltungsort obliegt ebenfalls dem Auftraggeber.
§ 6 Stornierung, Kündigung
- Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einen Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen.
- Sollte der Auftraggeber seinen Pflichten (§5 3, 4, 5) nicht nachkommen oder sollte bei der geplanten Umsetzung des Vertrages eine Gefährdung für Personal und Material entstehen, ist die GmbH berechtigt, die vertraglich festgehaltenen Leistungen nicht zu erbringen, solange die Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
- Sollte die Nichteinhaltung des Vertrages lediglich aus der unter 2. geschilderten Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, so behält die Gesellschaft ihren Vergütungsanspruch.
- Kündigungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu werden. Als Zeitpunkt der Stornierung wird der postalische Eingang bei der GmbH gewertet. Bei Vertragsstornierungen durch den Auftraggeber behält die Prolux GmbH ihren Vergütungsanspruch. Erfolgt die Stornierung durch den Auftraggeber frühzeitig, behält sich die Gesellschaft vor, eine Schadenersatzforderung zu ermitteln.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Preise der offiziellen Mietpreislisten bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten Posten. Eine Änderung der Mietpreislisten behält sich die Gesellschaft vor. Alle Änderungen bedürfen keiner vorherigen Ankündigung.
- Bei Vermietungen ist der Mietpreis direkt bei Abholung oder Lieferung fällig, soweit nicht anders vereinbart.
- Bei sonstiger Leistungserbringung erfolgt die Bezahlung nach Rechnungslegung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug unbar.
- Die GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss bzw. Abholung/ Lieferung von Mietsachen Vorauszahlungen bis hin zur vollen Höhe des Mietbetrages zu verlangen.
- Mietpreisangaben verstehen sich ab Lager/ Firmensitz der Gesellschaft. Zusätzlich anfallende Transportkosten werden separat abgerechnet.
- Angebrochene Stunden in Personalrechnungen werden auf jeweils eine volle Stunde aufgerundet.
- Die Rechnungen der Prolux GmbH gelten als anerkannt, sobald nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
- Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
§ 8 Versicherung, Haftung
- Der Kunde bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, das allgemein mit der Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
- Für typische, vorhersehbare Schäden haftet die Gesellschaft nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung von wesentlicher Vertragspflichten der Gesellschaft verursacht wurden.
- Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die von Veranstaltungsbesuchern verursacht wurden.
- Der Auftraggeber stellt die Gesellschaft von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, wenn die Gesellschaft nur auf ausdrückliche Weisung und Wunsch des Auftraggebers gehandelt und zuvor auf die Risiken einer Projektmaßnahme hingewiesen hat.
§ 9 Datenschutz
- Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Kundendaten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig – in der EDV verarbeitet und gespeichert werden.
- Der Gesellschaft wird das Recht eingeräumt, die ausgeführten Dienstleistungen auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren.
- Soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen, wird der Gesellschaft zugleich das Recht eingeräumt, die erbrachten Leistungen auf ihrer Website und ihren Werbemitteln unter Nennung des Kundennamens als Referenz abzubilden.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Vergütung zu erteilen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftraggebers der GmbH zuständige Gericht.
- Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unerfüllbar oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel, die Bestimmung welche dem Vertragszweck, der Rechtslage und dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.